Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen
In der Schweiz müssen Produkte die gentechnisch verändertet wurden gemäss Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL) deklariert werden.Alle Lebensmittel und Zusatzstoffe, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt sind, unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Produkte wie Sojaöl oder der Emulgator Sojalecithin müssen gekennzeichnet werden, wenn sie von gentechnisch veränderten Sojabohnen stammen. Was allerdings unter Beteiligung eines GVO…